
Die Covid19-Pandemie hat viele Zukunftspläne von Berufsanfängern und Auszubildenden durcheinander gebracht. Ein Bericht von David Heger, vom 16.06.2021 erschienen in der Bruchsaler Rundschau.
Die Website des Handwerks- und Gewerbevereins Waghäusel e.V.
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Die Covid19-Pandemie hat viele Zukunftspläne von Berufsanfängern und Auszubildenden durcheinander gebracht. Ein Bericht von David Heger, vom 16.06.2021 erschienen in der Bruchsaler Rundschau.
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01.03.2021
WIRSOL Roof Solutions bringt Elektromobilität in die Stadt
Acht neue Wallboxen auf dem Betriebsgelände der PV-Experten in Waghäusel
Waghäusel. Im März hatten die beiden Gewerbevereinsvorsitzenden Peter Bonsch (Handwerk- und Gewerbeverein Wiesental) und Bernd Klein (Verein der Selbstständigen – Kirrlach) die Zukunftspläne des Waghäusler Unternehmens“ Wirsol Roof Solutions“ kennenzulernen.
Die Photovoltaikexperten bringen mit Ihren Großdachanlagen und Dienstleistungen rund um Erneuerbare Energie ihre Kunden nach vorne. Künftig setzt die Wirsol Aufdach GmbH nicht nur selbst im gesamten Betrieb auf E-Mobilität, sondern bietet für Industrie und Gewerbe zu deren PV-Dachanlagen auch innovative Speicherlösungen und Wallboxen für E-Mobilität.
Das Unternehmen bietet darüber hinaus an seinem Standort in Waghäusel einen außergewöhnlichen Service für Kunden und Partner: Neben der Umstellung des eigenen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge, wurden auf dem gesamten Betriebsgelände Ladestationen angebracht – auch bei den Kundenparkplätzen. Durch die Installation von Wallboxen außerhalb des Betriebsgeländes kann von Kunden oder Partnern das eigene Elektroauto während eines Geschäftstermins bei der Waghäuseler Firma geladen werden.
„Eine Wallbox an der Außenwand zu installieren ist für uns nicht nur ein Service für Partner, Kunden und Dienstleister, sondern auch ein Zeichen an die Bevölkerung. Wir wollen dazu beitragen, dass die Elektromobilität bei den Bürgern an Aufmerksamkeit gewinnt und nicht mehr als teure Nische betrachtet wird“, so Markus Wirth, Geschäftsführer der Wirsol Aufdach GmbH.
Die Nachfrage nach Dachanlagen bei Wirsol Roof Solutions wächst. Vielleicht beflügelt durch die Integrität des Unternehmens, das selbst in allen Bereichen auf Erneuerbare Energien setzt und nun auch einen Großteil des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge umgestellt hat: das Unternehmen verfügt für die eigenen Mitarbeiter über 23 Elektroautos: 19 E-Smarts und zwei Elektro Kona, sowie zwei Plug-in-Hybride. Hierfür gibt es auf dem Betriebsgelände insgesamt acht Wallboxen mit 16 Ladepunkten. Vier der 16 Ladepunkte befinden sich vor dem Gebäude und können somit frei zum Laden von eigenen Elektroautos genutzt werden. Gespeist werden die Ladepunkte mit Ökostrom. Die eigene Photovoltaikdachanlage des Standorts liefert dazu eine Stromerzeugungsleistung von 142 kWp – so kann das gesamte Betriebsgelände mit Ökostrom versorgt werden.
„Uns war es wichtig als Unternehmen, das mit grünem Strom arbeitet, diesen auch für den eigenen Betriebsablauf zu verwenden. Hierzu gehört nicht nur, das Gebäude mit eigenen PV-Dachanlagen zu versorgen, sondern vollkommen auf fossile Brennstoffe zu verzichten – auch im Fuhrpark“, erklärt Markus Wirth.
„In gemeinsamen Initiativen mit der Kommunen und lokalen Industrie- und Gewerbebetrieben wollen wir mit dem Ausbau von Photovoltaikdachanlagen in Kombination mit Speicherlösungen und Wallboxen, die umweltfreundliche innerstädtische Mobilität unterstützen. Den Anfang dazu haben wir nun an unserem Firmenstandort gemacht.“, so Markus Wirth. Solche Zukunftsinitiativen für Energiewende und Elektromobilität können künftig auch in weiteren Kommunen gestartet werden. Gewerbe- und Industriebetriebe können so mit einem modernen Komplettpaket aus einer Hand mit ökologischer Stromerzeugung, Stromspeichern und Elektromobilität ihre Energiekosten senken und in die Energiezukunft einsteigen.
In Waghäusel sieht auch die lokale Wirtschaft eine große Chance für die Unternehmen. Die Vorsitzenden der Vereinigung der Selbstständigen und des Handwerker- und Gewerbevereins, Bernd Klein und Peter Bonsch, betonten bei der Inbetriebnahme der Ladesäulen des Wirsol-Elektrofuhrparks den Vorbildcharakter des Projekts. Sie erwarten von einer Kombination aus Photovoltaik, Stromspeichern und Ladesäulen künftig auch wirtschaftliche und ökologische Vorteile für ihre Mitgliedsunternehmen und deren Kunden.
Veröffentlicht am: von Peter Bonsch
Bild: Adobe StockPhoto
Wie das Handelsblatt berichtet, überlegt die CDU/CSU-Fraktion über eine finanzielle Paketabgabe für den Onlinehandel.
Durch die erneute, Corona bedingte Schließung der Läden, sind die Geschäfte des stationären Einzelhandels massiv gegenüber dem Onlinehandel benachteiligt.
Ausgerechnet in der umsatzstarken Weihnachtszeit führt das zu hohen wirtschaftlichen Einbußen. Es ist allerdings auch nicht davon auszugehen, dass der Onlinehandel den Ausfall der stationären Einzelhandelsgeschäfte in der Kürze der Zeit kompensieren kann. Die Waren des Weihnachtsgeschäftes sind größtenteils ausgeliefert und lagern bereits in den Geschäften.
Auch die Paketdienste sind mit Ihren Kapazitäten am Anschlag. So manches Geschenk wird es deshalb nicht mehr rechtzeitig unter den Weihnachtsbaum schaffen.
hier geht es zum Artikel:
Für die geschlossenen Geschäfte ist eine Überbrückungshilfe geplant. Die Landesregierung geht davon aus, dass zumindest ein Teil der jetzt nicht verkauften Artikel nach dem Lockdown abverkauft werden kann. Eine 100% Erstattung, die sich nach den Umsätzen des Vorjahres richtet, soll es daher nicht geben.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Veröffentlicht am: von Peter Bonsch
Waghäusler Einzelhandelsgeschäfte beklagen Schwachstellen bei der Corona-Verordnung vom 16.12.2020
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung, fordert von allen Einzelhändlern und Dienstleistern ihr Geschäft zu schließen, wenn sie keine Waren des täglichen Bedarfs führen. Unter dem Gesichtspunkt der weiterhin steigenden Infektionen durch die Corona-Epidemie ist das für jede Geschäftsinhaberin und jeden Geschäftsinhaber nachvollziehbar und akzeptabel, auch wenn das Weihnachtsgeschäft dadurch jäh ausgebremst wird.
Nicht nachvollziehbar sind dagegen die Ausnahmeregelungen, die Discountern, Supermärkten und Warenhäusern, die Möglichkeit offen lassen alle durch die Verordnung ausgeschlossenen Artikel, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, trotzdem zu verkaufen. Ausschlaggebend ist die Verkaufsfläche, auf der Lebensmittel oder Hygieneartikel angeboten werden. Ist diese größer als die Verkaufsfläche der Waren, die vom Verkauf ausgeschlossen sind, so gilt das Verkaufsverbot nicht.
Man kann sich leicht vorstellen, dass nun mangels anderer Möglichkeiten, die Geschäfte in denen das möglich ist, in der Vorweihnachtszeit besonders stark frequentiert werden, um doch noch das ein oder andere Geschenk unter den Weihnachtsbaum legen zu können.
Angesichts des Infektionsgeschehens und der täglichen Mahnungen von Politikern und Fachleuten, alle Kontakte, wo es nur geht zu vermeiden, kann das nicht der richtige Weg sein.
Ehrlicher und solidarisch wäre es den Verkauf dieser Waren ohne Ausnahmen auf eine Zeit nach dem Lockdown zu verschieben, so wie es von allen anderen Geschäften durch die Verordnung verlangt wird.
Es wäre angemessen, nun das Randsortiment aus den Gängen zu schaffen und damit mehr Abstandsmöglichkeiten für die Kundschaft zu bieten.
Es wäre ein Zeichen der Solidarität gegenüber den Warenhäusern, die alle Etagen gesperrt haben und nur die Etage mit den Lebensmitteln offenhalten und es wäre ein Zeichen der Fürsorglichkeit gegenüber der eigenen Kundschaft die Gefahr einer Ansteckung durch vergrößerte Abstandsflächen zu verringern. Breitere Gänge und die Konzentration darauf nur das Nötige einzukaufen, verringern die Einkaufszeiten und führen zu kürzeren Wartezeiten.
Es wäre auch schön, wenn sich die Kunden von dem Zwang befreien könnten, dass zu diesem speziellen Weihnachtsfest mit seinen vielfältigen Einschränkungen, trotzdem alle Geschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen müssen, so als gäbe es kein Corona.
Auf den Online-Handel auszuweichen ist nicht das Allheilmittel und wird in diesem Jahr schnell an seine Grenzen kommen. Die Kapazitäten der Lieferdienste sind bereits jetzt schon ausgereizt. Die Verfügbarkeit bestimmter Artikel wird eingeschränkt sein, denn auf die Waren, die jetzt in den Lagern der geschlossenen Einzelhandelsgeschäfte liegen kann nicht zugegriffen werden.
Hier die aktuelle Corona-Verordnung vom 16.12.2020
Veröffentlicht am: von
Am 04.10.2020 wäre in Wiesental wieder verkaufsoffener Sonntag.
Leider fällt diese Veranstaltung, wie bereits im Frühjahr, wegen der Corona-Pandemie aus.
Normalerweise ist es das Ziel mit vielen Aktionen und Angeboten die Bevölkerung in die Ortsmitte von Wiesental einzuladen. Dies widerspricht nun leider der Notwendigkeit Abstand zu halten. Das gilt auch für die Schausteller, die seit Beginn der Pandemie ihr Gewerbe nicht ausführen dürfen.
Wir wünschen uns und Ihnen, dass wir alsbald wieder einen verkaufsoffenen Sonntag – ohne Masken – ausrichten dürfen.
Viel Gesundheit wünschen Ihnen die Mitglieder des
Handwerk- und Gewerbevereins Wiesental
Veröffentlicht am: von niotec
Das Corona Virus hat viele Unternehmen weltweit, hart getroffen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen kämpfen ums Überleben. Durch die Kontaktbeschränkungen und Hygienebestimmungen ist der direkte Kundenkontakt nicht, oder nur eingeschränkt möglich. Um das Geschäft auch in dieser schwierigen Zeit am Laufen zu halten, setzen bereits viele Firmen auf die „Digitalisierung“. Dabei gibt es unzählige Möglichkeiten Geschäftsbereiche „online“ anzubieten. Somit ist man, trotz Kontaktbeschränkung, für seine Kunden da und eröffnet sich gleichzeitig neue Einnahmequellen, welche auch nach der Krise bestehen bleiben.
Im Folgenden zeigen wir einige Beispiele wie man bereits mit kostengünstigen Methoden das Internet für das eigene Geschäft nutzen kann.
Der einfachste Weg seine Ware online an den Mann / die Frau zu bringen sind „Online Marktplätze“. Befindet man sich in einem Nischenmarkt ist nicht immer eBay oder Amazon die optimale Plattform. Für fast jede Nische gibt es einen Online Marktplatz. Der große Vorteil an Nischenmarktplätzen ist die Zielgruppe. Hier versammelt sich die eigene Zielgruppe und die Wettbewerber sind überschaubar. Ein Beispiel für einen Nischenmarktplatz ist Etsy. Auf diesem Marktplatz werden ausschließlich handgemachte Produkte angeboten.
Egal auf welchem Marktplatz man seine Produkte anbietet, entscheidend sind gute Produktbilder und eine genaue Artikelbeschreibung. Dabei muss es nicht immer ein professionelles Produktshooting sein. Viele Smartphone-Kameras können bereits hochauflösende Bilder schießen. Ein schöner Hintergrund, ausreichende Beleuchtung und fertig ist das Produktfoto. Amazon und eBay können ohne monatliche Fixkosten genutzt werden und man zahlt lediglich eine Provision pro Verkauf.
Wer sich eine Marke aufbauen möchte, setzt auf einen eigenen Onlineshop. Neben dem Vorteil, dass man ein besonderes Onlineerlebnis für seine Stammkunden kreiert, spart man sich auch die Provisionskosten eines Marktplatzes. Der Aufwand für die Erstellung eines Onlineshops muss nicht zwangsläufig im 5-stelligen Bereich liegen. Mit dem kostenlosen System WordPress in Verbindung mit dem kostenlosen Plugin Woocommerce lässt sich, ohne jegliche Programmierkenntnisse, ein eigener Onlineshop entwickeln. Lediglich die monatlichen Serverkosten sind hier zu beachten. Hat man bereits eine Firmenwebsite, kann man den Onlineshop in den meisten Fällen ebenfalls auf diesem Server betreiben.
Haben Sie Fragen zu Woocommerce oder benötigen Sie zusätzliche Funktionen in Ihrem Onlineshop? Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.
Verkauft man keine physische Ware kann man dennoch im Internet präsent sein. Hat man eine beratende Tätigkeit bietet sich ein Online Videokurs an. Man fokussiert sich auf ein Thema, welches besonders viele eigene Kunden interessiert und erstellt einen groben Ablaufplan. Dabei sollte man den Kurs in mehrere Abschnitte gliedern und hierfür mehrere getrennte Videos aufzeichnen, da die meisten Kunden den Kurs über mehrere Tage verteilt ansehen. Die Qualität der Aufnahme, und besonders die Audioqualität sollten hoch sein. Der Kunde zahlt schließlich Geld für den Videokurs und erwartet ein scharfes Bild mit klar verständlichem Ton. Nach der Fertigstellung bietet man den Kurs im eigenen Onlineshop oder auf Plattformen wie digistore24 an. Mit einmaligen Aufwand für die Erstellung des Kurses, kann man sein Wissen mit Kunden auf der ganzen Welt teilen und erhält optimalerweise eine langjährige Einnahmequelle. Möchte man regelmäßig Onlinekurse erstellen kommt auch ein Abo-Modell in Frage. Hier erhält man monatlich einen Mitgliedsbeitrag und erstellt im Gegenzug regelmäßig neue, hilfreiche Kurse.
Ist die Dienstleistung speziell auf den einzelnen Kunde zugeschnitten und man benötigt den direkten Austausch mit dem Klienten, eignet sich die Onlineberatung. über ein „Videotelefonat“ wird der Kunde beraten und erhält die Möglichkeit seine Fragen direkt an den Unternehmer zu stellen. Auch ein Live-Kurs mit mehreren Teilnehmern ist möglich. Eine geeignete Software für Videotelefonate ist beispielsweise Skype.
Dies waren nur einige Beispiele um das eigene Geschäft in Zeiten von Covid-19 anzukurbeln. Aber auch unabhängig davon bietet die Digitalisierung unzählige Möglichkeiten die nicht nur Ihren Kunden ein besonderes Erlebnis bieten, sondern auch Ihr Unternehmen ganz nach vorne bringen.
Sie haben eine eigene kreative digitale Idee für Ihr Unternehmen? Gerne können Sie diese Idee und deren Umsetzung mit uns besprechen. Auf Wunsch auch völlig kontaktlos per E-Mail, Telefon oder Videochat.
Tel.: 07254 / 4044543
E-Mail: kontakt@niotec.de
Mit über 10 Jahren Erfahrung im Bereich Softwareentwicklung und Digitalisierung ist niotec der ideale Partner für die Umsetzung digitaler Produkte wie beispielsweise Webseiten, Onlineshops oder Webapps. Mehr Information unter: www.niotec.de
Veröffentlicht am: von ALBA GmbH Niedrlassung Waghäusel
Mit der Schutzmaskenpflicht entsteht auch das Problem die gebrauchten Masken richtig zu entsorgen. Die Firma ALBA, Entsorgungsfachbetrieb mit Niederlassung in Waghäusel gibt genaue Tipps hierzu.
Die Firma ALBA empfiehlt Ihren Kunden in einem Rundschreiben:
Sammeln Sie die Masken und die Handschuhe in gut isolierten Plastiktüten ggfs. doppelte Tüten und geben Sie die Plastiksäcke zum Restmüll wenn der Anteil geringer als 20% des Restabfalls ist. Bei Monochargen, also Abfallmengen, die nur aus Masken und Handschuhe bestehen, empfehlen wir diese unter dem Abfallschlüssel 18 01 03* infektiöse Abfälle in einem verschließbaren Behälter zu entsorgen.
Wichtiger Hinweis: Der Abfall darf nicht in die Biotonne, Plastikmüll bzw. Wertstofftonne oder in der Papiertonne entsorgt werden!
Weitere Information erhalten unter folgendem Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
Das ALBA-Team unterstützt Sie gerne für weitere Empfehlungen und Lösungen. Tel : 0721 / 500060 oder anb-vertrieb@alba.info
Veröffentlicht am: von Peter Bonsch
Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt.
„Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn alle eine Alltagsmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig und helfen mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Deshalb hat die Landesregierung heute eine Maskenplicht beschlossen, die ab 27. April gelten soll“.
Veröffentlicht am: von Peter Bonsch
Ab Montag dem 20.Apil 2020 gibt es zusätzliche Öffnungsmöglichkeit für alle Geschäfte, die aufgrund sonstiger Vorschriften der Corona-Verordnung nicht öffnen dürfen und deren Verkaufsfläche 800 m² nicht übersteigt.
Es sind besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten, die in der Verordnung genauer beschrieben werden:
Veröffentlicht am: von Peter Bonsch
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Beschluss
TOP 2 Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der
COVID19-Epidemie. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die diese Maßnahmen mit
Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.
Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht
und einschneidende Maßnahmen erfordert.
Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern. Für die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.
Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass
unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die bestmögliche Behandlung
ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.
Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die
Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern wir müssen lernen, wie wir für eine längere Zeit mit der Epidemie leben können.
Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: