Ab Montag dem 20.Apil 2020 gibt es zusätzliche Öffnungsmöglichkeit für alle Geschäfte, die aufgrund sonstiger Vorschriften der Corona-Verordnung nicht öffnen dürfen und deren Verkaufsfläche 800 m² nicht übersteigt.
Es sind besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten, die in der Verordnung genauer beschrieben werden: