Kurzfakten zur KfW-Corona-Hilfe
Stand 23.03.2020
̶ KfW-Sonderprogramm ist am Montag 23.03.2020 gestartet. Antragstellung ab sofort bei Banken und Sparkassen möglich. Sofortige Auszahlungen durch pragmatische Übergangslösung.
̶ Umfang des Hilfspakets ausgeweitet. Liquiditätsunterstützung für Mittelständler und junge Unternehmen, wie auch große Unternehmen in DAX-Größenordnung. Sonderprogramm nutzt Bankdurchleitungsweg (KfW-Unternehmerkredit & ERP-Gründerkredit – Universell) und Konsortialfinanzierungen.
̶ Risikoübernahme der KfW erheblich gesteigert. KfW übernimmt 90% des Kreditrisikos bei KMU, 80% bei größeren Unternehmen und in der Konsortialfinanzierung. Deckung durch Garantie des Bundes.
̶ Deutliche Verschlankung der Antragsprozesse beschlossen. Die KfW hat ein deutlich vereinfachtes Verfahren zur Risikoprüfung eingeführt. Konkret entfällt für Kredite bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen die Risikoprüfung durch die KfW komplett, die KfW übernimmt sie vollständig vom Finanzierungspartner. Bei Kreditbeträgen über 3 Mio. Euro und bis einschließlich 10 Mio. Euro erfolgt eine deutlich vereinfachte Risikoprüfung in einem angepassten Fast Track-Verfahren. Bei Erfüllung der Fast Track-Kriterien beschränkt die KfW die Risikoprüfung auf ein Rating ohne weitere Dokumentation.
̶ Erleichterungen bei einzureichenden Unterlagen vereinbart. Liegt noch kein Jahresabschluss für das Jahr 2019 vor, ist der 2018er-Abschluss zuzüglich einer BWA ausreichend. Eine detaillierte Liquiditätsplanung ist nicht notwendig. Die Anforderung der KfW ist damit konsistent zu den Anforderungen der meisten Hausbanken. Bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. EUR verzichtet die KfW sogar vollständig auf die Einreichung dieser Unterlagen.
̶ Vereinfachte Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe im KfW-Sonderprogramm 2020 unterstützt schnelle Auszahlung. Die Identifizierung wird zu einem späteren Zeitpunkt vollumfänglich nachgeholt. Diese Ausnahme gilt für Fälle des geringen und normalen Geldwäscherisikos.
̶ Zinsfestlegung nach EU Temporary Framework für Durchleitkredite mit Haftungsfreistellung. Mit dem Ziel günstiger Kreditzinsen dürfen Risikomargen für Kredite mit 5 Jahren Laufzeit für KMU auf 1% und für große Unternehmen auf 2% gesetzt werden. Die Margenkomponenten für die Hausbanken im RGZS der KfW bleiben dabei unverändert, die für den Bund eingenommene Marge reduziert sich entsprechend. Bei einem Bankeneinstand von 0% können so Endkreditnehmerzinsen zwischen 1% und 1,46% für KMU angeboten werden, sowie zwischen 2% und 2,12% für größere Unternehmen.
̶ Kleinkreditpräferenz deckt Fixkosten. Für Kredite unter 125.000 EUR erhalten die Hausbanken auch im KfW-Sonderprogramm eine einmalige pauschale Bearbeitungsgebühr von 1 % des Kreditbetrages.
̶ Antragstellende Unternehmen dürfen sich per 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß EU Definition befunden haben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für das Unternehmen unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation („wie vor der Krise“) eine positive Fortführungsprognose bestehen. Für das Unternehmensrating gelten die etablierten Prozesse.
̶ Der Antragsweg in der Bankdurchleitung nutzt die Vertriebs- und Serviceplattform VSP, Zusageschreiben erfolgen automatisiert. Dies ermöglicht die Verarbeitung hoher Stückzahlen. Für die Neuakkreditierung von Finanzierungspartnern wurden die standardmäßigen Prozesse deutlich beschleunigt und die enstprechenden Akkreditierungsanforderungen in Bezug auf Rating und Sicherheiten für die Banken exklusiv für Zusagen aus dem Sonderprogramm deutlich gelockert.
̶ Konsortialfinanzierungen werden ab i.d.R. 25 Mio. Euro angeboten. Individuelle Finanzierungsstrukturen sind möglich. KfW begleitet Partnerbanken pari passu. Risikoprüfungen erfolgen banküblich, aber mit erhöhter Risikotoleranz.
̶ Zur Kundeninformation hat das KfW-Infocenter Kapazitäten massiv ausgeweitet: täglich erfolgen 4.000 Beratungsanrufe, 10mal so viele zuvor. Die Mittelstands-Sites auf kfw.de verarbeiten derzeit 50.000 Aufrufe täglich. KfW-Newsletter erreicht 25.000 Kunden.
̶ KfW Kommunikation vermittelt konkrete Informationen über das Sonderprogramm, u.a. mit reichweitenstarker Anzeigenoffensive in überregionalen Print- und Online Medien ab 24.03.2020.
̶ Alle Erleichterungen der kreditmäßigen Prüfung sind mit der Bankenaufsicht abgestimmt.