Unternehmensfinanzierung
Mit der KfW-Information für Multiplikatoren vom 19.03.2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass
die KfW im Rahmen des Schutzschirms für Unternehmen und Betriebe der Bundesregierung ein
neues KfW-Sonderprogramm 2020 anbieten wird, das auch von Unternehmen in Anspruch genommen
werden kann, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten
geraten sind. Da dies einer beihilferechtlichen Genehmigung bedarf, hatten wir Sie über eine
temporäre Erweiterung der Förderbedingungen in den Programmen KfW-Unternehmerkredit
(037/047), ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) sowie KfW-Kredit für Wachstum
(290) informiert, die ab 23.03.2020 zur Anwendung kommen sollten.
Am 19.03.2020 hat die EU Kommission die beihilferechtliche Grundlage
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