Soforthilfe – Auszahlung erst wenn alle privaten Mittel ausgeschöpft sind? – da stellen sich bei den betroffenen Kleinunternehmern die Nackenhaare. Eben so gut könnte man einem Ertrinkenden zurufen. „Jetzt schau mal ob Du nicht aus eigener Hilfe an Land kommst – Wir kommen dann morgen noch mal vorbei und schauen wie wir Dir helfen können“.
Der Unmut ist groß und entsprechende Kommentare lassen in den sozialen Netzwerken nicht lange auf sich warten. Sofort wird auch gegen alle Bevölkerungsgruppen ausgeteilt, denen man schon immer nicht getraut hat. Konstruktive Kritik ist nicht jedermanns Ding. Entsprechendes Einwirken auf die Verantwortlichen wäre der Sache dienlicher.
Ein erster Lichtblick ist in der folgenden Pressemitteilung von Dr. Susanne Eisenmann zu lesen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Gedanken möglichst schnell in die aktuelle Förderpraxis einfließen. (PB)
Hier die Pressemitteilung:
Zur Diskussion über die Förderkriterien bei den Soforthilfen im Land sagt die CDU-Spitzenkandidatin Dr. Susanne Eisenmann:
„Dass der Bund plant, seine Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen ohne Prüfung der privaten Vermögen auszubezahlen, begrüße ich ausdrücklich. Die bisherige Ausgestaltung der Förderkriterien in Baden-Württemberg beinhaltet, dass erst private liquide Mittel aufgebraucht werden sollen, ehe ein Antrag gestellt werden kann. Das hat bei den Selbstständigen und kleinen Betrieben viel Unsicherheit und Verwirrung ausgelöst. Ich kann diesen Ärger gut nachvollziehen, denn es ist vor allem all jenen gegenüber ungerecht, die solide gewirtschaftet und Rücklagen gebildet haben und nun wegen der Corona-Krise keine Einnahmen mehr erzielen können. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass auch das Land Baden-Württemberg seine Kriterien für die Soforthilfe anpasst – und zwar rückwirkend, damit es keine Kriminalisierung derer gibt, die möglicherweise den Antrag gestellt haben, ohne private Mittel aufgewendet zu haben.“